Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Was wir umgesetzt haben, wo es noch hakt und wie Sie uns Hindernisse melden können.
Unser Anspruch
Wir möchten, dass diese Website von allen Menschen genutzt werden kann — unabhängig von Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen. Als Orientierung dienen uns die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Was bereits umgesetzt ist
- durchgehende Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokusrahmen
- semantische HTML-Struktur mit klarer Überschriftenhierarchie
- Sprunglink „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang
- Textalternativen für Bilder und aussagekräftige Linktexte
- Formularfelder mit verknüpften Beschriftungen und Fehlermeldungen, die per Screenreader angesagt werden
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (
prefers-reduced-motion) — Animationen werden dann abgeschaltet - Kontraste, die für Fließtext mindestens 4,5:1 erreichen
- responsives Layout, das bis 400 % Zoom ohne horizontales Scrollen lesbar bleibt
Bekannte Einschränkungen
- Die eingebettete Karte von Google Maps wird von einem Drittanbieter bereitgestellt; auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. Alle dort enthaltenen Informationen — Adresse, Anfahrt und Kontaktdaten — stehen auch als Text auf der Seite.
- PDF-Dokumente bieten wir bewusst nicht an, da diese häufig schlecht zugänglich sind.
Barrierefreiheit vor Ort
Unser Restaurant ist stufenlos zugänglich und verfügt über ein barrierefreies WC. Wenn Sie einen bestimmten Platz benötigen, mehr Bewegungsfläche brauchen oder mit einem Assistenzhund kommen, sagen Sie uns bei Ihrer Anfrage Bescheid — dann halten wir einen passenden Tisch frei.
Barrieren melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie an der Nutzung hindert? Schreiben Sie uns an info@il-lago-di-garda.de oder rufen Sie an unter 08191 4287110. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage und beheben Probleme so schnell wie möglich.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbraucherverkehr, insbesondere für den elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen von diesen Pflichten ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Diese Erklärung geben wir unabhängig davon freiwillig ab.
Stand dieser Erklärung: August 2026. Grundlage der Selbstbewertung ist eine interne Prüfung der Seiten durch das Entwicklungsteam.